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Umsatzsteuer | Keine Vorsteuerberichtigung wegen Rechnungsberichtigung aufgrund unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer
Die nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldete Umsatzsteuer ist nicht abziehbar. Die Berichtigung der Rechnung durch den Leistenden rechtfertigt deshalb nach dem NWB EAAAC-76534 keine Berichtigung der Umsatzsteuer des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung; der Verweisung in § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG 1993 auf die entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG 1993 kommt insoweit keine Wirkung mehr zu (Änderung der Rechtsprechung). – Anmerkung: Im Streitfall war für eine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG im Jahr 1995 Umsatzsteuer offen ausgewiesen worden. Die Rechnungsberichtigung im Jahr 1997 durfte das Finanzamt nicht zum Anlass nehmen, den Vorsteuerabzug des Unternehmenserwerbers im Jahr 1997 zu kürzen, weil der Vorsteuerabzug von Anfang an nicht zulässig war (die Berichtigung hätte für 19...