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Abgabenordnung | Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Nach dem wird unter Nr. 2 die Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v. ) in die Liste der Vorläufigkeitsvermerke aufgenommen. Der Vorläufigkeitsvermerk ist im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen für Veranlagungszeiträume ab 2006 beizufügen (vgl. auch NWB Beratung aktuell 11/2008). – Anmerkung: Zuvor hatten bereits einige Oberfinanzdirektionen im Falle von einschlägigen Einsprüchen ein Ruhen des Verfahrens gewährt, um die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten (z. B. Revision beim BFH: X R 10/08).