Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs im Rahmen anderer Einkunftsarten
Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung, Anwendung des
Der entschieden, dass die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von anderen Einkünften nicht durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1 %-Regelung abgegolten ist. Nach Ansicht des BFH regelt der § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG lediglich die private Nutzung des betrieblichen Kraftfahrzeugs. Bei einer darüber hinausgehenden Nutzung im Rahmen anderer Einkunftsarten sind die darauf entfallenden Selbstkosten als zusätzliche Entnahme zu erfassen. Das Urteil ist im BStBl 2007 II S. 445 veröffentlicht worden.
Aus Vereinfachungsgründen wird auf den Ansatz einer zusätzlichen Entnahme verzichtet, soweit diese Aufwendungen bei keiner anderen Einkunftsart abgezogen werden. Das BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs vom (BStBl 2002 I S. 148) soll entsprechend ergänzt werden.
Die Entscheidung des BFH steht im Gegensatz zu der bisherigen Verwaltungsauffassung. Aus diesem Grund soll das Urteil erst ab dem Veranlagungszeitraum 2007 angewendet werden.
OFD Münster v. - Kurzinfo ESt 14/2008
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
WAAAC-76272