Finanzministerium Baden-Württemberg - 3 - S 3948/1

Erbschaftsteuer;
Wertsteigerungen infolge des Kaufkraftschwunds bei der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG

Bezug:

Hiermit übersendet das FinMin eine aktualisierte Zusammenstellung der Verbraucherpreisindizes für Deutschland, Stand . Auf H 11 (3) Wertsteigerung infolge des Kaufkraftschwundes ErbStH 2003 und das (BStBl 2006 I S. 213) nimmt das FinMin Bezug.

Verbraucherpreisindex für Deutschland

2005 = 100


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Jahre 1958 bis 1990

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1958
1959
1960
1961
1962
1963
1964
1965
1966
1967
26,9
27,1
27,4
28,2
28,5
29,4
30,1
31,0
32,0
32,7
1968
1969
1970
1971
1972
1973
1974
1975
1976
1977
33,1
33,8
35,0
36,8
38,8
41,6
44,4
47,1
49,0
50,9
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
52,3
54,4
57,3
60,9
64,2
66,2
67,9
69,3
69,2
69,3
1988
1989
1990
 
 
 
 
 
 
 
70,3
72,2
74,1
 
 
 
 
 
 
 


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Jahre ab 1991

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
75,9
79,8
83,3
85,6
87,1
88,3
90,0
90,9
91,4
92,7
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
 
 
 
94,5
95,9
96,9
98,5
100
101,6
103,9
 
 
 


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2008

 
 
 
 
 
 
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
105,3
 
 
 
 
 
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
 
 
 
 
 
 

Das Statistische Bundesamt hat die Indexzahlen für Jahre vor 1991 nicht mehr auf das neue Basisjahr 2005 umgestellt. Die vorstehend für die Jahre 1958 bis 1990 genannten Indexzahlen sind durch Umrechnung auf das neue Basisjahr unter kaufmännischer Rundung ermittelt worden.

Das FinMin bittet, die neuen Indexzahlen im Rahmen der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung bei der erstmaligen Veranlagung (Steuerfestsetzung) aller offenen Erwerbsfälle anzuwenden. Dies gilt auch bei späteren Änderungen solcher Steuerfestsetzungen. Wird dagegen eine Steuerfestsetzung geändert, bei der im Rahmen der Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung mit den früheren Indexzahlen gerechnet worden ist, sind diese Indexzahlen auch bei der Änderungsveranlagung anzuwenden.

Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder. Er entspricht bezüglich der Verbraucherindexzahlen dem , das im Bundesteuerblatt 2008 I, S. 499 veröffentlicht ist.

Finanzministerium Baden-Württemberg v. - 3 - S 3948/1

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
MAAAC-76271