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FG Münster Urteil v. - 8 K 2562/05 GrE

Gesetze: GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

Grunderwerbsteuer:

Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags später als nach 2 Jahren seit Entstehung der Steuer

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Rückgängigmachung eines Grundstückskaufs gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG bzw. eine Nichterfüllung nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG anzunehmen ist, wenn die Erteilung einer Baugenehmigung nicht mehr wahrscheinlich ist und die Kaufvertragsparteien erst rund zwei Jahre nach Ablauf der zweijährigen Frist des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG die Aufhebung des Kaufvertrags vereinbaren.

Fundstelle(n):
CAAAC-76257

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