Unternehmerische Tätigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Umsatzgrenze
Betrieb gewerblicher Art
Leitsatz
1. § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG ist im Lichte des Art. 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie dahin auszulegen, dass eine juristische Person
des öffentlichen Rechts eine wirtschaftliche Tätigkeit ausführt, wenn sie in eigenem Namen gegen Entgelt Lieferungen oder
sonstige Leistungen erbringt und dabei auf privatrechtlicher Grundlage tätig wird und nicht im Rahmen der eigens für sie geltenden
öffentlich-rechtlichen Regelungen handelt.
2. Die Verwaltungsauffassung, wonach die Unternehmereigenschaft vom Erreichen der körperschaftsteuerlichen Umsatzgrenze für
Betriebe gewerblicher Art anhängt, ist überholt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 515 Nr. 8 DStZ 2008 S. 348 Nr. 11 EFG 2008 S. 1071 Nr. 13 LAAAC-76228
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