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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 3187/07 EFG 2008 S. 786 Nr. 10

Gesetze: EStG § 10f, EStG § 7i

Reichweite der Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides nach § 7i Abs. 2 EStG

Leitsatz

  1. Ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 7i Abs. 2 EStG ist nur insoweit bindend, als er den Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen des § 7i Abs. 1 EStG erbringt.

  2. Über das Vorliegen der übrigen steuerrechtlich bedeutsamen Tatbestandsmerkmale entscheidet die Finanzbehörde in eigener Zuständigkeit.

  3. Es obliegt der Beurteilung der Finanzbehörde, ob ein Gebäude ein Baudenkmal oder ein Neubau ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2008 S. 1888 Nr. 35
EFG 2008 S. 786 Nr. 10
EStB 2008 S. 288 Nr. 8
JAAAC-76207

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