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BBEV Nr. 8 vom

Polen: Ausstellung von Erbscheinen durch Notare

Redaktion

Ab dem können Notare in Polen Erbscheine ausstellen. Sie dürfen damit künftig auch Testamente eröffnen. Dies wurde durch das Änderungsgesetz zum Notargesetz und anderer Gesetze festgelegt.

I. Neuregelung durch Änderungen am Notargesetz

Mit dem Änderungsgesetz zum Notargesetz und anderer Gesetze v. (Dz. U. 2007, Nr. 181, Poz. 1287, abrufbar unter www.sejm.gov.pl) hat die polnische Regierung festgelegt, dass Notare ab dem 1. 10. 2008 zuständig für die Ausstellung eines Erbscheins sind. Durch diese Neuregelung sollen die Gerichte entlastet werden; denn derzeit dürfen allein die Nachlassgerichte Erbscheine ausstellen. Der Erbschein gilt in Polen als gerichtliche Feststellung des Anfalls der Erbschaft.

II. Ablauf des Verfahrens

Das neu geregelte Nachlassverfahren kann sowohl bei gesetzlicher als auch bei testamentarischer Erbfolge eingeleitet werden; lediglich bei außerordentlichen Testamentsformen ist dieses Verfahren nicht anwendbar. Den Abschluss des Nachlassverfahrens durch den Notar bildet die Erstellung und abschließende Registrierung einer Urkunde über den Nachweis der Erbschaft. Ist diese Registrierung erfolgt, hat die vom Notar ausgestellt...