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Geldwerter Vorteil bei gemischt-veranlassten Betriebsveranstaltungen
Eine gemischt-veranlasste Veranstaltung des Arbeitgebers kann für lohnsteuerliche Zwecke in eine Veranstaltung aus rein eigenbetrieblichem Interesse und in ein Betriebsfest aufgeteilt werden. Soweit die Aufwendungen auf das Betriebsfest entfallen, handelt es sich um Arbeitslohn, wenn hierbei die Freigrenze von 200 DM (jetzt: 110 €) überschritten wird.
Das FG Münster folgt der neuen BFH-Rechtsprechung zu sog. gemischt-veranlassten Betriebsveranstaltungen (vgl. , NWB CAAAB-67525, BStBl 2006 II S. 30). Danach sind für die Berechnung des geldwerten Vorteils zunächst die Kosten zu ermitteln, die sich eindeutig und leicht entweder dem Unterhaltungs- bzw. Freizeitbereich oder dem rein betrieblichen Bereich zuordnen lassen. Die verbleibenden Kosten, z. B. Flugkosten,...