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Kein Rückforderungsanspruch des FA gegen den Abtretungsempfänger bei Umsatzsteuer-Berichtigung nach § 17 UStG
Das FA kann vom Abtretungsempfänger den an diesen abgetretenen Vorsteuerüberschuss nicht nach § 37 AO zurückfordern, wenn gegenüber dem Abtretenden die Vorsteuer wegen Rückabwicklung der Lieferung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu berichtigen ist.
Nach dem nicht rechtskräftigen Urteil des FG Berlin-Brandenburg fehlt es in Fällen der umsatzsteuerlichen Berichtigung nach § 17 UStG an einer Voraussetzung des § 37 Abs. 2 Satz 2 AO, nämlich am Wegfall des rechtlichen Grundes. Rechtsgrundlage für die Festsetzung des abgetretenen Vorsteuerüberschusses ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum der Lieferung an den Abtretenden (Zedenten). Wird später die Lieferung rückgängig gemacht, ist nur für den Zeitpunkt der Rückgängigmachung die Vorsteuer zu berichtigen (so auch , NWB MAAAC-03827, BStBl 2007 II S. 415); die ursp...