BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 1708/06

Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Leitsatz

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: (Verfahrensverlauf),

Verfahrensstand: Diese Entscheidung ist rechtskräftig

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Fundstelle(n):
DStZ 2008 S. 229 Nr. 8
TAAAC-76085