REITG § 4
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 4 Mindestnennbetrag des Grundkapitals
Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer REIT-Aktiengesellschaft ist 15 Millionen Euro.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAC-76084
Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer REIT-Aktiengesellschaft ist 15 Millionen Euro.
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