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Zölle: Zusatzzoll auf Einfuhr von Waren mit Ursprung in den USA
Ist Art. 4 Abs. 2 VO Nr. 2193/2003 entgegen seinem Wortlaut dahin auszulegen, dass solche Waren nicht vom Zusatzzoll betroffen sind, die sich nachweislich zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Zusatzzölle auf dem Weg in die Gemeinschaft befinden und deren Bestimmungsort nicht geändert werden kann?