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Angaben in der Rechnung
Kontoauszüge als Rechnungen: Soweit ein Kreditinstitut mittels Kontoauszug über eine von ihm erbrachte Leistung abrechnet, kommt diesem Kontoauszug Abrechnungscharakter zu mit der Folge, dass dieser Kontoauszug eine Rechnung i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG darstellt. Hiervon zu unterscheiden sind die Kontoauszüge, die lediglich Mitteilungen über den Zahlungsverkehr beinhalten. Diese Kontoauszüge stellen, da es ihnen am Abrechnungscharakter fehlt, keine Rechnung i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG dar. Gesonderter Steuerausweis in Rechnungen der Hörgeräteakustiker: Aufgrund des in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Sachleistungsprinzips ist auch bei Lieferungen von Hörgeräten von Lieferungen des Hörgeräteakustikers an die gesetzliche Krankenkasse auszugehen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherte für ein höherwertig...