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BFH 12.02.2008 VII R 33/06, NWB direkt 16/2008 S. 3
Keine nachträgliche Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Ablauf der Zahlungsverjährung
Ist abgeführte Kapitalertragsteuer in einer Anrechnungsverfügung nicht angerechnet worden, kann diese Anrechnung nach Ablauf der durch die Anrechnungsverfügung in Lauf gesetzten Zahlungsverjährungsfrist nicht mehr nachgeholt werden.