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Öffentliches Baurecht | Nutzungsänderung von Wohn- in Büroräume eines Freiberuflers in reinem Wohngebiet
Die Nutzungsänderung eines Kellergeschosses eines Wohnhauses in ein Ingenieurbüro mit vier Mitarbeitern in einem reinen Wohngebiet ist zulässig, wenn hierdurch der Charakter des Plangebiets nicht verloren geht, was nach Maßgabe des § 13 BauNVO dann nicht der Fall ist, wenn die freiberufliche Nutzung in Mehrfamilienhäusern nicht mehr als die halbe Anzahl der Wohnungen und nicht mehr als 50 % der Wohnfläche in Anspruch nehmen. Hierbei darf auch (nur) auf diejenigen Räume abgestellt werden, die zum laufenden Aufenthalt von Menschen objektiv geeignet sind und entsprechend genutzt werden ().