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Kapitalanlagerecht | Unrichtiger Gesamteindruck trotz zutreffenden Worst-Case-Szenarios
Auch ein Anleger mit grundlegenden Kenntnissen, der eine „chancenorientierte” Anlagestrategie verfolgt, darf im Rahmen einer Anlageberatung erwarten, dass er über die Risiken einer ihm bislang nicht bekannten Anlageform zutreffend unterrichtet wird (). Das gilt insbesondere hinsichtlich des Risikos eines Totalverlusts der Anlage. Im Streitfall (Verfahren zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen Prospektmängeln steuerbegünstigter Filmfonds) hatte die „Restrisiko-Betrachtung” des Prospekts insgesamt den Eindruck vermittelt, Anleger gingen nur ein begrenztes Risiko ein. – Anmerkung: Die Entscheidung steht in einer Reihe von Verfahren zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen Prospektmängeln steuerbegünstigter Filmfonds. Die Investitionen ginge...