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Einkommensteuer | Behandlung von Zuwendungen der Wirtschaft für die Planung oder den (Aus-)Bau von Verkehrswegen
Für Zuwendungen der Wirtschaft für die o. g. Maßnahmen gelten die Grundsätze des bundeseinheitlichen Sponsoring-Erlasses (, BStBl 1998 I S. 212). Danach können Sponsoren ihre Zuwendungen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Tz. II.1 des Erlasses als Betriebsausgaben abziehen. Ein Abzug als Sonderausgaben nach § 10b EStG bzw. bei Körperschaften nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG kommt nicht in Betracht. Zuwendungsbestätigungen dürfen deshalb nicht ausgestellt werden. Als Nachweis für die Zuwendung reicht grds. der Zahlungsbeleg. Soweit sich die örtlichen Industrie- und Handelskammern unentgeltlich als koordinierende einwerbende Stelle bei ihren Mitgliedsfirmen betätigen, wird dies bei ihnen nicht zu einem steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art führen, wenn die Tätigkeit den Umfang eines Hilfsgeschä...