BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 805/07
Leitsatz
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: BVerfGG § 93a; BVerfGG § 93b
Instanzenzug: BFH, X R 38/05 vom BVerfG 2 BvR 805/07 (Verfahrensverlauf)
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung
angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
QAAAC-75785