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BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 805/07

Leitsatz

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: BVerfGG § 93a; BVerfGG § 93b

Instanzenzug: BFH, X R 38/05 vom BVerfG 2 BvR 805/07 (Verfahrensverlauf)

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung

angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Fundstelle(n):
QAAAC-75785

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