Anrechnung US-amerikanischer Steuer auf die deutsche Einkommensteuer
Leitsatz
Nach § 34c Abs. 3 EStG ist bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, bei denen eine ausländische Steuer vom Einkommen nach Abs.
1 (betrifft ausländische Einkünfte) nicht angerechnet werden kann, weil die Steuer nicht der deutschen Einkommensteuer entspricht
oder nicht in dem Staat erhoben wird, aus dem die Einkünfte stammen, oder weil keine ausländischen Einkünfte vorliegen, die
festgesetzte und gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegende ausländische Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte
abzuziehen, soweit sie auf Einkünfte entfällt, die der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Der Abzug bei der Besteuerungsgrundlage
in Fällen des § 34c Abs. 3 EStG erfolgt von Amts wegen.
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