Keine Klagebefugnis des zum Einspruchsverfahren Hinzugezogenen bei Abhilfebescheid gegenüber dem Einspruchsführer in Form
einer Einspruchsentscheidung
Leitsatz
Wird das Einspruchsverfahren ohne entsprechenden Antrag oder ohne Zustimmung des Hinzugezogenen durch Abhilfebescheid gegen
den Einspruchsführer abgeschlossen, so ist der Hinzugezogene nicht i.S. von § 174 Abs. 5 Satz 1 AO zu beteiligen. Das gilt
auch dann, wenn das Finanzamt dem Antrag des Einspruchsführers in vollem Umfang stattgegeben und den erforderlichen Abhilfebescheid
gegenüber dem Einspruchsführer unzulässigerweise in Form einer Einspruchsentscheidung erlassen hat; ein zum Einspruchsverfahren
hinzugezogener Dritter hat in diesem Fall keine Möglichkeit, die Einspruchsentscheidung abzufechten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2009 S. 6 Nr. 1 EFG 2008 S. 1471 Nr. 18 PAAAC-75716
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