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Bedeutung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei Umwandlungen
Nach dem (= Kurzinfo StuB 2007 S. 746) steht bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften entgegen Tz. 11.01 des BMF-Schreibens vom S. (BStBl I S. 268) der Maßgeblichkeitsgrundsatz einem höheren Wertansatz in der steuerlichen Übertragungsbilanz der Überträgerin nicht entgegen. Die Überträgerin kann abweichend von ihrer Handelsbilanz in der steuerlichen Übertragungsbilanz nach § 11 Abs. 1 Satz 2 KStG höhere Werte ansetzen. Dieses Urteil kann über den entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet werden. An Tz. 11.01 des (BStBl I S. 268) ist nicht mehr festzuhalten.
Allerdings ist hier zu beachten, dass das Ansatzwahlrecht nach § 11 Abs. 1 Satz 2 UmwStG im alten Recht nur solche Wirtschaftsgüter umfasst, die in der Steuerbilanz vom Grundsatz her aktiviert werden dürfen....BStBl I S. 268