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StuB Nr. 7 vom Seite 246

Dienstwagen/Geschäftswagen: Liegt überhaupt eine Privatnutzung vor?

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

§ 8 Abs. 2 EStG regelt die Bewertung von lohnsteuerpflichtigen Vorteilen aus einer Dienstwagengestellung. Die Erfassung setzt eine private Nutzung des betreffenden Wirtschaftsguts voraus (vgl. NWB WAAAC-65687, EFG 2008 S. 198, rkr.). Wird einem Arbeitnehmer (z. B. auch einem Gesellschafter/Geschäftsführer) ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, ist nach dem Anscheinsbeweis von einer Privatnutzung dieses Fahrzeugs auszugehen (, BStBl 2007 II S. 166 = Kurzinfo StuB 2006 S. 977).

Der Anscheinsbeweis kann durch einen Gegenbeweis entkräftet oder erschüttert werden. Dazu bedarf es nicht des vollständigen Gegenbeweises (Beweis des Gegenteils; NWB IAAAB-60871, BFH/NV 2005 S. 1801). Um den Anscheinsbeweis zu entkräften, bedarf es damit nicht der Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs über den gesamten Überlassenszeitraum oder das gesamte Kalenderjahr hinweg. Vielmehr ist es ausreichend, wenn ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als den der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechenden Geschehensablauf ergibt.

Praxishinweis

Häufig wird vom Arbeitgeber vorg...BStBl I S. 148