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Aktuelles zur 44 €-Freigrenze
1. Allgemeines
Einzeln mit dem Marktpreis bewertete Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG) bleiben dann lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Stpfl. gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 € im Kalendermonat nicht übersteigen. Diese Freigrenze gilt nicht für Barlohn sowie Sachbezüge, die nach einem anderen Maßstab bewertet werden. Im Umkehrschluss werden bei der Beantwortung der Frage, ob die 44 €-Freigrenze eingehalten ist, nur die einzeln bewerteten individuell lohnsteuerpflichtigen Sachbezüge einbezogen.
2. Kundenkarte: Barlohn oder Sachzuwendung?
Das FG Niedersachsen hatte sich mit NWB KAAAC-60315 mit der Frage auseinander zu setzen, ob die Gestellung einer Kundenkarte an Beschäftigte zu einer Sachzuwendung führt.
Im Urteilsfall gewährte die Arbeitgeberin ihren Arbeitnehmern auf arbeitsvertraglicher Grundlage „einen regelmäßigen Gutscheins-, Waren- oder Dienstleistungsbezug nach Wunsch des Arbeitnehmers”. Sie hatte mit dem Betreiber einer Tankstelle (T) vereinbart, dass mehrere ihrer Arbeitnehmer bei T monatlich nach ihrer Wahl Güter ...