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Befreiung von der Steuerberaterprüfung nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a StBerG
Personen, die außerhalb der Finanzverwaltung mehr als 15 Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einer einem Sachbearbeiter in der Finanzverwaltung zumindest gleichwertigen Stellung tätig gewesen sind, haben keinen Anspruch auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung nach § 38 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a StBerG. Diese Vorschrift verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG ( NWB MAAAC-69464).