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Kündigung des Geschäftsführervertrags wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht
Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht fristlos gekündigt werden. Wie sich diese Kündigung auf eine erteilte Versorgungszusage auswirkt, ist eine Frage der konkreten Gestaltung im Einzelfall. Der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH fällt nicht in den Anwendungsbereich des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG), es sei denn, es wäre ihm ein ihn besser stellendes Versprechen gegeben worden (). NWB KAAAC-69349).