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NWB direkt Nr. 15 vom Seite 10

Nachweisführung und Risikoverteilung bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen

EuGH gewährt Gutglaubensschutz auch für Ausfuhrlieferungen

Ronny Langer

Der EuGH hat mit in der Rechtssache Netto Supermarkt Gutglaubensschutz für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr gewährt und damit ein weiteres Mal die Position der Unternehmer deutlich gestärkt. Die Feststellungen des EuGH beruhen auf allgemeinen europarechtlichen Grundsätzen und müssen deshalb analog für alle Fälle von Ausfuhrlieferungen gelten. Steuerausfälle aufgrund eines Betrugs durch den ausländischen Abnehmer können nun nicht mehr einseitig den Lieferern angelastet werden, sofern diese alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um sicherzustellen, nicht an einer Steuerhinterziehung beteiligt zu sein.

Sachverhalt des Urteilsfalls

Die Netto Supermarkt GmbH & Co. OHG betreibt Supermärkte in Nordostdeutschland. Nachdem die Erstattung von Umsatzsteuer im nichtkommerziellen Reiseverkehr erheblich angestiegen war, ersuchte sie das zuständige Hauptzollamt um Prüfung, ob die Zollstempel und die dazugehörigen Papiere der Zollbehörde gefälscht waren. Die Stempel wurden zunächst für echt gehalten und erst nach nochmaliger Prüfung als gefälscht erkannt. Die Steuerfahndungsstelle ermittelte, dass ein erhe...