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FG Saarland 05.12.2007 1 V 1502/07, NWB direkt 15/2008 S. 8

Bewertung der privaten Fahrzeugnutzung in Form verdeckter Gewinnausschüttung

§ 8 Abs. 2 EStG ist in Anlehnung an die Entstehungsgeschichte der Norm teleologisch auf die Bewertung der privaten Mitbenutzung eines Arbeitgeber-Kfz durch einen Arbeitnehmer zu begrenzen. Sie erfasst nicht die Bewertung der Kfz-Nutzung in Form einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Nach dem Gebot der in sich widerspruchsfreien Rechtsanwendung in unterschiedlichen Rechtsgebieten können als vGA nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG beim Gesellschafter nur solche Beträge angesetzt werden, die bei der Gesellschaft als vGA festgesetzt worden sind oder als solche festzusetzen wären. Eine Pkw-Überlassung, die – weil gesellschaftsvertraglich veranlasst – als vGA zu qualifizieren ist, ist auch in der Einkommensteuer mit den fraglichen Werten anzusetzen. Beträge, die dem Gesellschafter für die private Fahrzeugnutzung in Rechnung gestellt un...