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Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz
Ein ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG erfordert, dass das Kind nachweislich von sich aus laufend, zumindest monatlich entweder schriftlich, mündlich oder persönlich seine Ausbildungswilligkeit gegenüber der Berufsberatung kundtut oder sich anderweitig um eine Ausbildungsstelle bemüht. Es genügt nicht, sich nur einfach darauf zu berufen, irgendwann einmal beim Arbeitsamt ohne Erfolg vorgesprochen, das BIZ mehrmals aufgesucht, die Datenbank des Arbeitsamts genutzt und eine Vielzahl von Bewerbungen per e-mail an verschiedene Unternehmer gerichtet zu haben.