Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 15 vom Seite 1287

Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht

Bewertungsvergleich für Zwecke der Rückanwendungsoption beim Betriebsvermögen

Dirk Eisele

Die unterschiedlichen Bewertungsmethoden für betriebliches Vermögen nach aktuellem (bisherigem) und neuem Recht verdienen für eine Übergangszeit nach Inkrafttreten des ErbStRG (voraussichtlich zum ) besondere Beachtung, räumt Art. 3 ErbStRG-E dem Steuerpflichtigen doch die Möglichkeit einer sog. Rückanwendungsoption ein. Demnach kann der Steuerpflichtige für Erbfälle seit dem bis zum Inkrafttreten des ErbStRG die Anwendung des neuen Erbschaft-/Schenkungsteuerrechts und Bewertungsrechts in „Altfällen” beanspruchen. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet diese Rückanwendungsoption im Hinblick auf die bisherige und zukünftige Bewertung des Betriebsvermögens.

I. Bewertung von Betriebsvermögen vor und nach der Reform

Die mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG-E; BR-Drucks. 4/08) verbundene Neubewertung des Betriebsvermögens geht mit einem Paradigmenwechsel einher. Ist dem bisherigen betrieblichen Bewertungsrecht noch der Grundsatz der Steuerbilanzwertübernahme zu entnehmen, der im Ergebnis zu einer verfassungswidrigen (da nicht realitätsgerechten) Bewertung der wirtschaftlichen Einheite...BStBl 2007 II S. 192