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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 214/2007

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Erstattung von Kirchensteuer als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Leitsatz

Die Erstattung von Kirchensteuer ist, soweit sie im Jahr der Erstattung nicht mit Kirchensteuerzahlungen verrechnet werden kann, ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.

§ 11 EStG steht einer Verrechnung von erstatteter und im Jahr der Erstattung nicht verrechenbarer Kirchensteuer mit der bisher im Jahr der Zahlung berücksichtigten Kirchensteuer nicht entgegen.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1162 Nr. 18
JAAAC-75073

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