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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 22/05 EFG 2008 S. 790 Nr. 10

Gesetze: EStG § 15

Betriebsaufspaltung

Verpachtung eines Gewerbebetriebs

Liquidation einer Personengesellschaft

Erbengemeinschaft als Gesellschafterin einer Liquidationsgesellschaft

Leitsatz

1. Gibt der Steuerpflichtige keine Erklärung ab, einen verpachteten Gewerbebetrieb aufgeben zu wollen, besteht der Gewerbebetrieb fort, sofern der Pächter diesen im Wesentlichen fortsetzt und alle wesentlichen Grundlagen des Betriebes verpachtet werden.

2. Wird nur das Betriebsgrundstück verpachtet, ist dies nur dann eine Betriebsverpachtung, wenn das Grundstück allein wesentliche Betriebsgrundlage ist.

3. Bei Einzelhandelsunternehmen, die sich in zentraler Lage einer Fußgängerzone befinden, bilden die gewerblich genutzten Räume den wesentlichen Betriebsgegenstand, der dem Handelsgeschäft das Gepräge gibt.

4. Durch einen Räumungsverkauf kommt es zu keiner Zwangsbetriebsaufgabe, wenn das Betriebsgrundstück weiter als wesentliche Betriebsgrundlage zur Verfügung steht und Einrichtungsgegenstände ohne größeren Aufwand wiederbeschafft werden können.

5. Ist eine Erbengemeinschaft Gesellschafterin einer Liquidationsgesellschaft, kann ein Betriebsgrundstück seine Eigenschaft als Sonderbetriebsvermögen behalten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 790 Nr. 10
EAAAC-75066

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