Art der Gewinnermittlung bei nachträglicher Umqualifikation von vermögensverwaltenden Einkünften in gewerbliche Einkünfte
Leitsatz
1) Werden Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung deklariert und veranlagt, jedoch von der Finanzverwaltung nachträglich
in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, sind diese nach den Regeln des Betriebsvermögensvergleichs gemäß § 4 Abs. 1 EStG
zu ermitteln.
2) Ein Wahlrecht zur Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG besteht nur zu Beginn des jeweiligen
Gewinnermittlungszeitraums und kann damit im Rahmen einer späteren Außenprüfung nicht mehr nachgeholt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2008 S. 266 Nr. 9 EFG 2008 S. 783 Nr. 10 EStB 2008 S. 286 Nr. 8 KAAAC-75064
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