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Editorial
Kammerbeiträge als Arbeitslohn
Den Bürgen sollst du würgen und den Arbeitnehmer ? nun ja, bestimmt nicht steuerlich entlasten. So zumindest ließe sich das verstehen, mit dem die Richter bejahten: Kammerbeiträge für Berufsangehörige sind Arbeitslohn. Die Urteilsgründe sind zwar nicht so ganz nachvollziehbar, aber wenigstens einer freut sich: Der Finanzminister. Miles schildert warum. Mehr auf Seite 9.
Deutsch-spanischer Poker um die Erbschaftsteuer
Eine Menge finanzpolitischen Sprengstoff könnte eine Vorlage des BFH an den EuGH enthalten. Unser höchstes Finanzgericht möchte von den Richtern in Brüssel wissen, ob der deutsche Fiskus spanische Erbschaftsteuer anrechnen muss. Spanien kassiert für in Spanien angelegte Kapitalvermögen von ausländischen Erblassern. Bei den Erben führt dies zu einer Doppelbelastung. Die brisante Zusatzfrage: Muss der deutsche Fiskus anrechnen oder sollte Spanien die Besteuerung des Kapitalvermögens ausländischer Anleger unterlassen? Die Hintergründe dazu erläutert Intemann. Mehr auf Seite 10.
Beste Grüße
Sixten Abeling