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FG Sachsen 02.10.2006 2 K 143/06, NWB direkt 14/2008 S. 3

Offenbare Unrichtigkeit bei der doppelten Erfassung von Mieteinnahmen

Sind in bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheiden entsprechend den Angaben der von einem Steuerberater erstellten Steuererklärungen Mieteinnahmen doppelt sowohl bei den Vermietungseinkünften als auch bei den gewerblichen Einkünften besteuert worden, kommt eine Berichtigung nach § 129 AO nicht in Betracht, wenn das streitige Gebäude ausweislich der Erläuterungen des Steuerberaters zu den Steuererklärungen teils zum Privatvermögen und teils zum Betriebsvermögen gehört hat und für das Finanzamt nach den Gesamtumständen ohne eigene Ermittlungen nicht erkennbar war, dass tatsächlich nur mit den zum Privatvermögen gehörenden Räumlichkeiten Vermietungseinkünfte erzielt worden sind.