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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 558/05 VM

Gesetze: MinöStDV § 53 Abs. 1

Mineralölsteuervergütung bei Zahlungsausfall

Leitsatz

  1. Voraussetzung des Vergütungsanspruchs des Lieferanten von voll versteuertem Mineralöl hinsichtlich der im Verkaufspreis enthaltenen und beim Warenempfänger wegen dessen Zahlungsunfähigkeit ausgefallenen Steuer ist, dass die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs zwei Monate nach der Belieferung erfolgt.

  2. Wird der Anspruch deshalb erst verspätet geltend gemacht, weil der Lieferant zuvor Kenntnis über die Höhe der ihm zur Verwertung überlassenen Vermögensgegenstände erhalten wollte, um dann – zu möglichst geringen Kosten – erst einen Mahnbescheid über die verbleibende und nicht weiter beitreibbare Forderung zu beantragen, entfällt der Vergütungsanspruch.

Fundstelle(n):
SAAAC-74435

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