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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 549/04 EFG 2008 S. 938 Nr. 12

Gesetze: AO § 162, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 9, EStG § 11, SGB IV § 17a Abs. 1

Wechselkurs bei der Umrechnung der Einnahmen eines Grenzgängers

Referenzkurs der Europäischen Zentralbank

Umsatzsteuerumrechnungskurs

Leitsatz

Die Umrechnung von Einnahmen eines Grenzgängers erfolgt nach dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Verreinfachung ist auch eine Umrechnung zu Umsatzsteuerumrechnungskursen zulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 72 Nr. 2
EFG 2008 S. 938 Nr. 12
EStB 2008 S. 371 Nr. 10
UAAAC-74417

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