Außergewöhnliche Belastungen bei Unterhaltsleistungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim
zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung
keine Einheitstheorie bei personenbezogenen Verpflichtungen
Leitsatz
Bei verfassungskonformer Auslegung bleibt der Gesamtbetrag der Einkünfte der getrennt veranlagten Ehefrau bei der Berechnung
der zumutbaren Belastung des getrennt veranlagten Ehemannes außer Betracht, soweit die außergewöhnliche Belastung durch eine
persönlichen Unterhaltspflicht des Ehemannes begründet wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 407 Nr. 7 EFG 2008 S. 792 Nr. 10 AAAAC-74415
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