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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 69/05

Gesetze: UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a, UStG 1999 § 4 Nr. 20 Buchst. b

Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Vermittlung von Gastspielen von Musik-, Tanz- und Kampfsportgruppen durch eine Agentur an Bühnenbetreiber

Leitsatz

Leistungen einer Agentur, die gemäß einem Gastspielvertrag Musikdarbietungen, Tanzvorführungen und Kung-Fu-Veranstaltungen vermittelt, bei denen der Bühnenbetreiber gegenüber dem Publikum als Veranstalter auftritt, unterliegen nicht gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG dem ermäßigten Steuersatz.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1020 Nr. 16
QAAAC-74414

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