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Schenkung eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt und spätere Ablösung des Nießbrauchs
Behält sich der Schenker eines Grundstücks einen Nießbrauch an dem Grundstück vor und löst der Beschenkte den Nießbrauch später entgeltlich ab, fällt die zinslose Stundung der Schenkungsteuer nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG weg, soweit sie auf den Kapitalwert der Nießbrauchsbelastung entfällt. Die Ablösung des Nießbrauchs mindert nach dem , jedoch nicht die Höhe der ursprünglich aufgrund der Grundstücksschenkung entstandenen Schenkungsteuer.
I. Sachverhalt
Eine Mutter hatte ihrem Sohn im August 1993 ein bebautes Grundstück geschenkt (Wert: 250.000 DM) und sich dabei einen lebenslangen Nießbrauch vorbehalten. Das FA setzte die Schenkungsteuer daraufhin mit 6,5 % fest und stundete die Steuer nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, soweit sie auf den Kapitalwert des Nießbrauchs entfiel.
Im August 1997 löste der Sohn den Nießbrauch gegen eine Zahlung von 750.000 DM ab. 1999 starb die Mutter, und der Sohn erbte ihr Vermögen. Aufgrund der Höhe des Vermögens ergab sich nunmehr ein Erbschaftsteuersatz von 11 %. Das FA berücksichtigte die Grundstücksschenkung aus dem Jahr 1993 als Vorerwerb gem. § 14 Abs. 1 ErbStG und rechnete die sich für den Vorerwerb ergebende Steuer mit dem damaligen Steu...