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BBEV Nr. 4 vom Seite 130

Der Fahrplan für die Reform der Erbschaftsteuer

Interview mit RA/FAfStR Dr. Andreas Richter, LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Im Bundestag fand am die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Erbschaftsteuerreform statt. Zeitgleich beriet der Bundesrat. Am erfolgte dann die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags. Das parlamentarische Verfahren macht deutlich, dass Änderungen am Gesetzentwurf notwendig sind. Im Interview spricht Dr. Andreas Richter über den aktuellen Zeitplan der Reform, die Änderungsvorschläge des Bundesrats und die Konsequenzen für seine Beratungspraxis.

Zur PersonDr. Andreas Richter ist im Bereich Family Office/Asset Management tätig. Er berät rechtlich und steuerlich zu: Vermögensstrukturierung, Nachfolge, Wegzug, Family Offices, Stiftungen und Trusts. Er ist Vorsitzender des Executive Boards des Postgraduierten Studiengangs „Private Wealth Managemet” der Universität Münster. www.private-wealth-muenster.de

BBEV: Herr Dr. Richter, welchen Fortschritt hat es bei der Reform gegeben?

Dr. Andreas Richter: Am stimmte die Bundesregierung dem Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuerrechts zu und übermittelte dem Bundesrat den Regierungsentwurf zur Stellungnahme. Diese Stellungnahme liegt seit dem vor. Zur öffentlichen Anhörung d...