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Bindung an Sozietätsvertrag mit Lockstep-System
Bei einer dem Sozietätsvertrag zugrunde liegenden Gewinnbeteiligung nach dem Lockstep-System soll die Gewinnbeteiligung der Partner sich nach definierten Quoten richten, die sich aus einem flexiblen Punktesystem ergeben. Jedem Partner wird bei seinem Eintritt eine Punktzahl zugewiesen, die sich in regelmäßigen Abständen bis zu einer festgelegten Höchstpunktzahl, die nicht mehr überschritten werden kann, erhöht. Aus dem Verhältnis der jeweiligen Punktzahl der Partner zum Jahresende ergibt sich dann die Quote der Gewinnbeteiligung. In dieser Reinform des Lockstep-System beruht die Steigerung der anteiligen Gewinnbeteiligung damit ausschließlich auf der Dauer der Sozietätszugehörigkeit und richtet sich nicht nach den Anteilen am Gesamtumsatz oder -ertrag der Sozietät, di...