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FG Münster 13.11.2006 15 K 3123/03 U , NWB direkt 13/2008 S. 10

Steuersatz von Umsätzen eines Partyservices

Die Umsätze eines Partyservices unterliegen der Regelbesteuerung, wenn der Unternehmer zusätzlich zur Lieferung von Speisen und Getränken auch Geschirr, Besteck und Tische, Sitzgelegenheiten, Zelte und Dekorationsartikel stellt.