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BFH 16.01.2008 II R 30/06, NWB 13/2008 S. 100

Erbschaftsteuer | Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen

Das NWB YAAAC-74151 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Private Steuererstattungsansprüche des Erblassers unterfallen mit dem beim Eintritt des Erbfalls materiell-rechtlich zutreffenden Wert der Erbschaftsteuer, ohne dass es auf deren Durchsetzbarkeit zu diesem Zeitpunkt ankommt. Werden die Ansprüche erst später fällig, entsteht die Erbschaftsteuer insoweit erst mit Eintritt der Fälligkeit. (2) Erwirbt der Erbe mit dem Nachlass einen aufschiebend bedingten, betagten oder befristeten Anspruch, verschiebt § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a zweiter Halbsatz ErbStG nicht den Erwerbszeitpunkt, sondern lediglich den Zeitpunkt der Steuerentstehung. – Anmerkung: Kommt es folglich für vor dem Erbfall abgelaufene Veranlagungszeiträume aufgrund von Steuerbescheiden, die erst nach dem Erbfall ergehen, zu Steuererstattunge...