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Begrenzung der Rechtsfolgen von EuGH-Richtersprüchen durch den nationalen Gesetzgeber
Die großen Mitgliedstaaten klagen seit geraumer Zeit über den ständig wachsenden Einfluss der Judikatur des EuGH auf die nationalen Steuerrechtsordnungen. Sie sehen ihre Haushalte zunehmend unter dem Druck des Gemeinschaftsrechts. Wie an dieser Stelle bereits erörtert (Seer/Müller, IWB 2008, F. 11 Gr. 2 S. 851) nimmt der EuGH eine Begrenzung der Rückwirkung seiner Richtersprüche nur in Ausnahmefällen selbst vor. Daher bestehen starke Anreize für den nationalen Gesetzgeber, selbst verfahrensrechtliche Durchsetzungshürden aufzustellen. Der vorliegende Beitrag analysiert die EuGH-Rechtsprechung zum Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und nationalem Verfahrensrecht in Fällen der Rückabwicklung von unter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht erhobenen Abgaben. S. 312
I. Grundsatz der Verfahrensausgestaltung durch die Mitgliedstaaten
Hat der EuGH die Gemeinschaftswidrigkeit einer Abgabenvorschrift festgestellt, führt dies regelmäßig zur Unanwendbarkeit der Vorschrift ex tunc (s. Seer/Müller, IWB 2008, F. 11 Gr. 2 S. 851). Schränkt der Gerichtshof den Rückwirkungsbereich nicht in seinem eigenen Urteil ein, entsteht dem Abgabenpflichtigen grundsätzlich ein gemeinschaf...