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Körperschaftsteuer | Besteuerung inländischer Zweigniederlassungen von ausländischen EU-Kapitalgesellschaften unvereinbar mit EU-Recht
▶ Beschluss: Die Besteuerung des Einkommens inländischer Zweigniederlassungen von ausländischen EU-Kapitalgesellschaften in den Jahren 1993 und 1995 ist wegen Verstoßes gegen höherrangiges EU-Recht rechtswidrig, soweit ein höherer KSt-Satz als 33,5 v. H. angewandt wird (EFG 2008 S. 330).
▶ Hinweis: Die Antragstellerin, eine unselbständige Zweigniederlassung einer niederlän-dischen Kapitalgesellschaft, zahlte in den Jahren ab 1993 an ihr nahe stehende weitere Kapitalgesellschaft niederländischen Rechts für von diesen erbrachte sog. Managementleistungen Beträge, die das FA teilweise als vGA qualifizierte. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin, sowie hilfsweise gegen den angewandten deutschen KSt-Satz von 42 v. H. bzw. 46 v. H. Das FG hält den Antrag nur hinsichtlich des angewandten KSt-Satzes für begründe...BStBl 2007 II S. 838