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FG München 21.9.2007 8 K 1786/05, IWB 6/2008 S. 1271

Einkommensteuer | Zusammenveranlagung beschränkt steuerpflichtiger EU-/EWR-Bürger und Ermittlung der Einkünftegrenze des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG

▶ Urteil: (1) Ehegatten mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, von denen einer in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist, sind auf Antrag nach § 26, § 26b EStG zusammen zu veranlagen, wenn die Einkünftegrenze des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG nicht überschritten wird. (2) Bei der Überprüfung der Einkünftegrenze des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG sind solche ausländischen, nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte außer Betracht zu lassen, die im Ausland nicht besteuert werden (EFG 2008 S. 303).

▶ Hinweis: Die Kl. waren Eheleute mit Wohnsitz in Österreich. Der Kl. war im Streitjahr 2003 beruflich in Deutschland tätig und erzielte dort Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Das FA lehnte die Zusammenveranlagung ab mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 1a EStG seien nicht erfüllt, weil die Kl. das gemeinsame Familieneinkommen nicht zu mindestens 90 v. H...