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Das System der Einkünfteermittlung im Einkommensteuergesetz
Kaum ein Rechtsgebiet ist dem Änderungswillen des Gesetzgebers so ausgesetzt wie das Steuerrecht. Durch die fortwährenden Gesetzesänderungen wird es immer verworrener und komplizierter. Umso wichtiger ist es daher, die einzelnen Normen im Gesamtzusammenhang zu sehen und den Überblick nicht zu verlieren. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der dem Einkommensteuergesetz zugrunde liegenden Systematik der Einkünfteermittlung. Er stellt die einzelnen Formen der Einkünfteermittlung sowie die zentralen Probleme dar und soll den Leser so mit den Eigenarten der jeweiligen Ermittlungsmethode vertraut machen. Darüber hinaus soll dem Leser ein Überblick über die der Einkünfteermittlung zugrunde liegenden Prinzipien verschafft werden.
I. Das Einkommen als Besteuerungsgrundlage
Die konkrete steuerliche Teilhabe des deutschen Staates an dem privatwirtschaftlichen Einkommen des Steuerbürgers richtet sich nach dessen individueller wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Diesem Fundamentalgrundsatz folgend, wird das in § 2 Abs. 4 EStG definierte Einkommen als Besteuerungsgrundlage angesehen. Hierin werden die Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten zusammengefasst. Im Gegensatz zu ...