Umfang der Änderung von Einkommensteuer(ESt)-Bescheiden
Leitsatz
Werden Sozialversicherungsbeiträge mangels Versicherungspflicht zurückgezahlt, handelt es sich um ein rückwirkendes Ereignis
i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Die Änderung eines Steuerbescheides auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses erfasst
zwar auch die bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen Rechenfehler. Hierunter fällt aber nicht die nachträgliche
Korrektur einer fehlerhaften Höchstbetragsberechnung gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG, die durch falsche Sachverhaltsmitteilung
desjenigen Ehegatten verursacht worden ist, der nicht von der Versicherungspflicht rückwirkend freigestellt worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2008 S. 2056 Nr. 38 DStRE 2009 S. 123 Nr. 2 TAAAC-73830
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