Tarfibegünstigung hinsichtlich des Verkaufs einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung
Leitsatz
1. Bei Verkauf einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung liegen zwei Veräußerungsgeschäfte vor, so dass die Tarifbegünstigung
des § 34 Abs. 3 EStG nur auf einen der jeweils eigenständig zu beurteilenden Veräußerungsgewinne anzuwenden ist.
2. Die Veräußerung einer Betriebsaufspaltung ist nicht zwingend zu einem einheitlichen Verkaufsvorgang zusammen zu fassen.
3. Die Verbindung von zwei Veräußerungsgeschäften in einer Urkunde verbindet eigenständige Veräußerungsvorgänge nicht zu einem
einheitlichen Rechtsgeschäft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 795 Nr. 10 UAAAC-73821
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